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IATA hat Ende April Ergänzungen zu ihren Gefahrgutvorschriften vorgestellt

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Jan Weiller / Program Manager Global Airfreight / 

Die Änderungen beziehen sich vor allem auf den Transport von Aerosolen und radioaktiven Stoffen, ferner auf die Beförderung von batteriebetriebenen Mobilitätshilfen wie zum Beispiel von Rollstühlen in Flugzeugen. Ein neuer Anhang informiert erstmals über geplante Neuerungen für die Jahre 2025 und 2026. Schließlich geht es um Zukunftstechnologien wie die Sicherheit von Natrium-Ionen-Batterien.

Einige der vorgenommenen Änderungen basieren auf Vorschlägen des IATA Gremiums, andere auf Anregungen einzelner Staaten, wie etwa der Philippinen, Polens oder Argentiniens. Die wichtigsten Änderungen im Kapitel 2.3. der DGR beziehen sich auf batteriebetriebene Mobilitätshilfen, die von Passagieren oder der Besatzung des Flugzeugs mitgeführt werden. Diese Änderungen sind vor allem für Luftverkehrsgesellschaften, das Abfertigungspersonal am Boden und für Flughäfen relevant. Durch die neuen Anleitungen rund um den Transport von Mobilitätshilfen wird sichergestellt, dass alle Beteiligten Passagieren mit eingeschränkter Mobilität einen perfekten Service bei optimaler Sicherheit bieten können.

In Kapitel 5 wurde das Thema „Verpackungen“ umfangreich erweitert. Insbesondere wurden Spezifikationen hinsichtlich der Kapazität von Aerosolen mit entzündlichen Gasen ergänzt.

Die Neuerungen in Kapitel 10 betreffen radioaktives Material. Ergänzt wurden neue Beispiele, die zeigen, wie auf der Gefahrgutdeklaration, also der “Shipper‘s Declaration of dangerous goods“ (DGD), radioaktives Material, das eine Nebengefahr darstellt, beschrieben werden sollte. So muss jetzt neben dem korrekten Versandnamen auch die genaue chemische und technische Bezeichnung der transportierten Ware angegeben werden.

Der bisherige Anhang H „Leitfaden Gefahrgutschulung“ ist jetzt ein eigenständiges Dokument

Der bisherige Anhang H der IATA Gefahrgutvorschriften ist jetzt unter dem Titel „Leitfaden Gefahrgutschulung“ als eigenständiges Dokument verfügbar. Es dient in Übereinstimmung mit den aktuellen Bestimmungen zur kompetenzbasierten Schulung und Bewertung („competency-based training and assessment – CBTA“) der Ausbildung im Umgang mit Gefahrgütern.

Ein neuer Anhang H informiert über künftige Änderungen für 2025

Ein neuer Anhang H der IATA Gefahrgutvorschriften informiert über die umfangreichen Ergänzungen, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten werden. Diese Änderungen resultieren sowohl aus der 23. Überarbeitung der UN-Modellvorschriften, als auch aus den Änderungen, die bis dahin vom Gremium der „ICAO Dangerous Goods“ beschlossen wurden. Dabei handelt es sich um Änderungen der technischen Anweisungen, die von den Mitgliedern des ICAO Dangerous Goods für 2025 und 2026 angenommen wurden.

So wird es zum Beispiel eine Vielzahl neuer UN-Nummern geben. Zu den vielleicht wichtigsten neuen Bestimmungen zählen jene im Zusammenhang mit Natrium-Ionen-Batterien. Dabei handelt es sich um eine innovative und sich immer weiter verbreitende Technologie. Wir haben über diese neuen Batterie-Technologien und deren Risiken hier im Blog bereits mehrfach berichtet. Das UN-Untergremium hat sie geprüft und die Vorschriften weitestgehend an diejenigen für Lithium-Ionen-Batterien angepasst.

Die neuen IATA Gefahrgutvorschriften zum Download

Alle Korrekturen und Änderungen können Sie auf der IATA-Webseite nachlesen und sich ein Exemplar der neuesten Ausgabe der Gefahrgutvorschriften herunterladen. Sie finden die verfügbaren Sprachversionen unter folgenden Links:

Die IATA "Dangerous Goods Training Guidance" zum Download

Wie bereits erwähnt ist der frühere Anhang H „Dangerous Goods Training Guidance“ als eigenständiges Dokument erhältlich und ist ebenso in mehreren Sprachen verfügbar. Die Links sind Folgende:

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